Wernher-von-Braun-Gymnasium Friedberg

Nutzerordnung

für die Computerarbeitsplätze des Wernher-von-Braun-Gymnasiums Friedberg

Hinweis:
Jeder Nutzer ist dazu verpflichtet, sich über eventuelle Änderungen der Nutzerordnung zu informieren.

  1. Nutzungsberechtigung
    1. Nutzungsberechtigt sind Angehörige und Schüler des Wernher-von-Braun-Gymnasiums Friedberg im Rahmen der Unterrichtsdurchführung. Außerhalb des Unterrichts kann ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber trifft der verantwortliche Systembetreuer.
    2. Schüler, die einen gültigen Benutzerausweis haben, können selbständig während der üblichen Öffnungszeiten der Schule an den
    3. hierfür vorgesehenen Computern arbeiten.
    4. Benutzerausweise können Schüler, die am Informatikunterricht oder einem EDV-Kurs teilgenommen haben oder dem Systembetreuer ihre Qualifikation nachgewiesen haben, beim Systembetreuer erhalten. Mit der Annahme des Benutzerausweises erkennt der Schüler die Nutzerordnung an. Über Änderungen dieser Nutzerordnung muß er sich selbst informieren. Ein aktuelle Ausgabe hängt im Rechnerraum aus, eine weitere ist im Sekretariat einsehbar.

  2. Zugang zu Poolräumen
    1. Soweit keine Belegung
    2. der freigegebenen Poolräume durch Klassen oder Kurse erfolgt ist, stehen in diesen Räumen die üblichen Öffnungszeiten der Schule für Schüler als freie Arbeitszeiten zur Verfügung.
    3. Nur Personen mit gültigem Benutzerausweis haben Zugang zu
    4. den Poolräumen und damit Aufenthaltsrecht.
    5. Den
    6. zugehörigen Schlüssel erhält ein Schüler im Sekretariat gegen Unterschrift bei Vorlage seines gültigen Benutzerausweises. Dieser Schüler ist mitverantwortlich für den Betrieb im Poolraum und für das Schließen von Fenstern, Türen und Lichtkuppeln sowie das ordnungsgemäße Abschließen des Raumes nach Arbeitsende.
    7. Der
    8. Poolraumraumschlüssel darf nicht an andere Schüler weitergegeben werden. Will ein Schüler länger im Poolraum bleiben als derjenige, der den Schlüssel entliehen hat, so muß die Schlüsselübergabe im Sekretariat erfolgen und dort in der Entleihliste vermerkt werden.
    9. Die Benutzung
    10. von Lehrerarbeitsplätzen ist nur mit Genehmigung und unter Aufsicht eines Lehrers gestattet.

  3. Verhalten in Räumen mit Schülerarbeitsplätzen
    1. Das Einnehmen von Speisen und Getränken in Räumen, die mit Schülerarbeitsplätzen ausgestattet sind, ist nicht gestattet.
    2. Die Bedienung der Hard- und Software hat wie im Unterricht erlernt zu erfolgen.
    3. Beim Kopieren von Daten sind Regelungen hinsichtlich des Datenschutzes und des Urheberrechts strengstens zu beachten.
    4. Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.
    5. Funktionsstörungen
    6. , Beschädigungen etc. sind umgehend persönlich oder schriftlich dem Systembetreuer mitzuteilen.
    7. Für mutwillig oder fahrlässig entstandene Schäden ist der Verursacher verantwortlich.

  4. Benutzung des Schul-Netzwerkes
    1. Jeder Nutzer ist verpflichtet, sich im Netzwerk anzumelden.
    2. Das Anmelden im Netzwerk (einloggen) ist nur unter dem ihm zugewiesenen Nutzernamen und Paßwort gestattet. Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seiner Identität (Login-Kennzeichen) ablaufen, voll verantwortlich und trägt ggf. die rechtlichen Konsequenzen.
    3. Das Ausspähen und Weitergeben von Paßwörtern ist nicht gestattet.
    4. Beim Hochfahren automatisch geladene Programme (wie ManageWise,
    5. NetCotrol etc.) dürfen nicht deaktiviert oder entladen, Remote-Vorgänge der Systemadministration nicht unterbrochen werden.
    6. Die Nutzung des Schulnetzes dient vorrangig schulischen Zwecken. Spiele etc. sind im Schulnetz unerwünscht. Insbesondere ist grundsätzlich untersagt, Daten und Dateien einzubringen, zu verarbeiten und zu speichern, die nach sorgfältiger Einschätzung der Systembetreuung geeignet sind, von anderen Personen als diffamierend, täuschend, mißverständlich, beleidigend, lästerlich, widerlich, anstößig oder unangemessen interpretiert zu werden.
    7. Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können auf eigenen Disketten oder dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk abgelegt werden. Daten, die auf de
    8. r lokalen Festplatte des Arbeitsrechners oder auf nicht dafür vorgesehenen Netzlaufwerken gespeichert wurden, werden automatisch ohne Rückfrage gelöscht.
    9. Disketten müssen frei von Computerviren sein. Im Zweifelsfalle ist die Diskette mit einem Virusscanner, der jedem Benutzer zugänglich ist, zu überprüfen
    10. Das Starten von eigenen (d.h. rechtmäßig erworbenen oder selbstgefertigten) bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Systembetreuers oder einer anderen sachkundigen Lehrkraft.
    11. Userseitige Programminstallationen jedweder Art sind verboten und ausschließlich der Systembetreuung vorbehalten.
    12. Der Gebrauch der Drucker ist nur bei einem engen schulischen Bezug der entsprechenden Datei(en) gestattet und auf das Notwendigste zu beschränken.
    13. Das Schulnetz darf
    14. nicht zu kommerziellen oder parteipolitischen Zwecken genutzt werden
    15. Den Anweisungen der Systembetreuung bzw. einem durch sie Beauftragten ist Folge zu leisten.
    16. Die Arbeitsstation, an der sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, ist aus Sicherheitsgründen durch diesen niemals unbeaufsichtigt zu lassen.
    17. Nach dem Beenden der Nutzung hat sich der Nutzer im Netzwerk abzumelden (ausloggen).

  5. Datenfernübertragung
    1. Für das Versenden und Empfangen von E-Mails ist eine eigene Berechtigung erforderlich, die Lehrer und Schüler schriftlich bei der Systembetreuung zu beantragen haben.
    2. Freischaltaccounts für den Internetzugang sind in der Regel Lehrern, Referendaren und sonstigem schulischen Personal vorbehalten, sowie (Schüler)gruppen, falls dies schulisch notwendig und verantwortbar erscheint.
    3. Die Nutzung von E-Mail, Internet und anderen Datenkommunikationsformen wird in einer eigenen Ordnung geregelt, die im schuleigenen Intranet abgelegt wird und jedem Nutzer zugänglich ist
    4. Aufgrund der raschen Weiterentwicklung der Datenfernübertragung wird diese Ordnung ständig fortgeschrieben und den aktuellen Gegebenheiten angepaßt. Jeder Nutzer von Datenkommunikationsformen ist deshalb verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Fassung dieser Ordnung zu informieren.

  6. Datenschutz und Datensicherheit
    1. Die auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk zur Verfügung stehende Software ist Eigentum des Herstellers. Das Wernher-von-Braun-Gymnasium ist berechtigt, diese Software für Ausbildungszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche oder parteipolitische Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet.
    2. Alle auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff des Systembetreuers.
    3. Jegliches manipulatives Umgehen der Sicherungsvorkehrungen (z.B. "Hacken") ist untersagt.
    4. Für Backups der persönlichen Daten sind die Benutzer selbst verantwortlich.
    5. Alle Vorgänge des Systems werden aus Gründen der Sicherheit und Systemstabilität aufgezeichnet und können zur Behebung von Fehlern und in Fällen von begründetem Verdacht des Mißbrauches ausgewertet werden.
    6. Der Serverbereich ist der Systembetreuung vorbehalten und darf von anderen Personen nicht genutzt werden.
    7. Im Netzwerk sind der Systembereich sowie die persönlichen Arbeitsbereiche durch Paßwörter gegen unbefugten Zugriff gesichert. Im Interesse eines wirksamen Schutzes gegen solche Zugriffe sollten die Paßwörter sinnvoll gewählt und öfter gewechselt werden.
    8. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber dem Wernher-von-Braun-Gymnasium besteht nicht.
    9. Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann in keiner Weise gewährleistet werden. Die Bereitstellung jedweder Information im Internet auf jedwede Art und Weise kommt damit einer Öffentlichmachung gleich. Es besteht daher kein Rechtsanspruch gegenüber dem Wernher-von-Braun-Gymnasium auf Schutz solcher Daten vor unbefugten Zugriffen.

  7. Zuwiderhandlungen
    1. Nutzer, die unbefugt Software von den
    2. (bzw. auf die) Arbeitsstationen oder aus dem (bzw. in das) Netzwerk kopieren, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
    3. Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netzwerk und die Arbeitsstationen disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
    4. Insbesondere ein Mißbrauch des Internet- oder Mail-Zugangs kann schwere disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.


Friedberg, 11.12.1996

Der Schulleiter


Änderungen: 09.01.98 / 16.09.99 / 17.12.99 / 22.04.2001